Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Selimi Stuckateurbetrieb
Hans Lantzenberg Straße 12
88316 Isny im Allgäu

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Selimi Stuckateur) und dem Auftraggeber über handwerkliche Leistungen, insbesondere Putz-, Trockenbau-, Dämm- und Sanierungsarbeiten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder mündlich bestätigt und der Auftragnehmer diesen bestätigt oder mit der Ausführung beginnt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nebenleistungen oder Änderungen müssen separat vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistungen durch qualifizierte Nachunternehmer ausführen zu lassen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Angebot. Sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde, gelten die im Angebot genannten Preise als verbindlich.

Alle Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen gemäß dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB).

5. Ausführungsfristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Wetter, Materialengpässe, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder höhere Gewalt verlängern die Frist angemessen.

6. Abnahme

Nach Abschluss der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme der erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Abnahme kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, z. B. durch Nutzung der Leistungen.

Sofern keine ausdrückliche Abnahme erfolgt, kann die Leistung auch als stillschweigend abgenommen gelten, wenn sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Fertigstellung nicht beanstandet wird.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß BGB. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder abgelehnt wurde.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Baustoffe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Isny im Allgäu).

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Selimi Stuckateurbetrieb
Hans Lantzenberg Straße 12
88316 Isny im Allgäu

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Selimi Stuckateur) und dem Auftraggeber über handwerkliche Leistungen, insbesondere Putz-, Trockenbau-, Dämm- und Sanierungsarbeiten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder mündlich bestätigt und der Auftragnehmer diesen bestätigt oder mit der Ausführung beginnt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nebenleistungen oder Änderungen müssen separat vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistungen durch qualifizierte Nachunternehmer ausführen zu lassen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Angebot. Sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde, gelten die im Angebot genannten Preise als verbindlich.

Alle Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen gemäß dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB).

5. Ausführungsfristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Wetter, Materialengpässe, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder höhere Gewalt verlängern die Frist angemessen.

6. Abnahme

Nach Abschluss der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme der erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Abnahme kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, z. B. durch Nutzung der Leistungen.

Sofern keine ausdrückliche Abnahme erfolgt, kann die Leistung auch als stillschweigend abgenommen gelten, wenn sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Fertigstellung nicht beanstandet wird.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß BGB. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder abgelehnt wurde.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Baustoffe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Isny im Allgäu).

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.